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Fachgruppe Mediation im DVNLP am Puls der Zeit

Kaum ein Kommunikationsthema beschäftigt die Republik von der Gesetzgebung bis zur Justizministerin, von Scheidungspaaren bis zu den Verantwortlichen großer Wirtschaftsunternehmen wie das Thema Mediation. Mediationsverfahren gibt es inzwischen in sämtlichen Lebensbereichen: Flughafenmediationen und weitere Großverfahren im öffentlichen Raum machen überall Schlagzeilen. In Schulen, Kindergärten und im gesamten Bildungsbereich findet Mediation sowohl als praktisches Konfliktlösungsinstrument als auch im Rahmen der Schulung für eine konfliktfähige Zukunft immer mehr Anwendung. Im Umfeld Familie, Ehe, Paarberatung, Scheidung und Sorge um das Kindeswohl spielt Mediation regelmäßig eine konstruktive Rolle. Unternehmen vom Kleinstbetrieb bis zum Großkonzern nutzen das Verfahren der Mediation, um Teams (wieder) erfolgreich zu machen, um Zusammenschlüsse und Nachfolgeregelungen zu begleiten, um Missverständnisse nicht unnötig eskalieren zu lassen und Innovationen mit Win-Win-Potenzial konstruktiv und professionell zu entwickeln. Immer mehr Gerichte empfehlen Mediation für unterschiedlichste Anwendungsbereiche vom Täter-Opfer-Ausgleich zwischen Straffälligen und ihren Opfern bis zu Rechtsstreitigkeiten vom Maschendrahtzaun bis zum Unternehmenskauf.

Der Win-Win-Gedanke scheint sich bei wirtschaftlich, systemisch und nachhaltig denkenden Köpfen immer mehr durchzusetzen. Gerade jetzt erhält die Mediation einen weiteren Schub: Bis zum 20. Mai 2011 muss der deutsche Gesetzgeber ein neues, deutsches Mediationsrecht schaffen. Dies bestimmt eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu diesem Thema.
Die Richtlinie bestimmt, dass der Gesetzgeber drei goldene Brücken für Mediationen zu bauen hat: Die Brücke der Vertraulichkeit, die Brücke der Verjährungshemmung und die Brücke der Vollstreckbarkeit. (Details zur EU-Richtlinie unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do) Die Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz, Frau Ministerialdirektorin Graf-Schlicker, nennt diese Regelungsbereiche „die drei großen V“: Vertraulichkeit, Verjährung, Vollstreckbarkeit.

Vertraulichkeit:

Bisher herrscht in Juristenkreisen Uneinigkeit darüber, was ein/eine Mediator/Mediatorin genau tun muss, damit niemand ihn/sie in einem eventuellen Gerichtsprozess als Zeuge benennen kann. Hier soll Sicherheit und Klarheit geschaffen werden. Für jede Mediation soll durch das neue Mediationsgesetz in Deutschland ein Vertraulichkeitsschutz als Standard gewährleistet sein.

Verjährung:
In Zukunft soll die Zeit automatisch stehen bleiben, wenn eine Mediation beginnt. Damit ist natürlich nur der juristische Zeitablauf gemeint. Wir alle kennen Verjährungsfristen, die man nicht verpassen sollte, um sich zeitnah in Konfliktfällen mit dem Gegenüber zu einigen. Für die Dauer von Mediationen soll das neue Gesetz vorsehen: Dem Mediierenden schlägt keine Stunde. Juristisch bedeutet das, das Menschen in Mediationsterminen in Ruhe ohne Zeitdruck verhandeln können.

Vollstreckbarkeit:
Aus der Mediationspraxis ist bekannt, dass Menschen, die sich im Rahmen von Win-Win-Lösung geeinigt haben, anschließend die vereinbarten Dinge tun, ohne dass man sie daran erinnern müsste. Sie zahlen, was sie versprochen haben. Sie leisten, was vereinbart wurde. Die Notwendigkeit, einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, um an die vereinbarten Leistungen zu gelangen, ist durch Mediation im Normalfall obsolet. Wenn der Gesetzgeber - wie er dies bis 2011 voraussichtlich tun wird - auch hier aktiv wird, so zeigt sich, welch hoher Stellenwert der Mediation in unserer Gesellschaft insgesamt eingeräumt werden wird. Ähnlich wie bei einem Gerichtsurteil können die Mediationsparteien ab 2011 voraussichtlich auch nach einer Mediationsvereinbarung einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen. Der Wert des Mediationsergebnisses steht damit gesellschaftlich auf gleicher Ebene mit der Entscheidung, die unsere Richter „Im Namen des Volkes“ treffen.

Treffen der Fachgruppe Mediation

Nächstes Treffen:
Die Arbeitsgruppe Mediation im DVNLP trifft sich am Freitag, den 23. Oktober in Hamburg. Auch „neue Gesichter“, die bisher noch nicht in der Fachgruppe Mediation dabei waren, um Gedanken auszutauschen, sich zu vernetzen, die neuen Entwicklungen mit zu begleiten und aktiv zu werden, sind herzlich willkommen.

 
Unsere Mitglieder:

Catrin Starossa, Mettmann

Fritz Peter Eberwein, Heimenkirch

Markus Röder, Bergisch Gladbach